Reha–Herzsport im HLC: Sportgruppe mit Herz

Auch in Höxter gibt es die Möglichkeit Herz-Sport in einem eingetragenen Verein zu betreiben. Seit 1982 gibt es im HLC schon die Herzsportgruppe. Wir haben zwei Gruppen, die sich jeweils wöchentlich unter engagierter Leitung von speziell ausgebildeten Übungsleitern und natürlich unter ärztlicher Aufsicht treffen.  In unseren Übungsstunden fließt die spezielle Problemstellung Ihrer Herzerkrankung mit in das ausgewogene Bewegungsprogramm ein. Durch Gymnastik, Ausdauertraining, Entspannungsübungen und Spiele werden das Körperbewusstsein und das Vertrauen in die eigene Leistungsfähigkeit gefördert. Gespräche mit anderen Betroffenen machen Mut. Spaß und Freude sind die Basis unserer  Übungsabende.
Ihr Hausarzt kann Ihnen den Reha-Sport als ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation verordnen.

Sind Sie betroffen?

Auskunft erteilt:

  • Abteilungsleiter Hermann Zimmermann: 05271/31725
  • Übungsleiter Josef Niegel:  05271/35915
  • Gesundheitssport (Vorstand) Doris Fischer: 05271/32753
  • Geschäftsstelle des HLC:  05271/380511

Erneute Erstverordnung bei DMP

 Versicherte, die sich in ein Disease Management Programm (DMP) ihrer Krankenkasse einschreiben, erhalten unter Umständen eine erneute Erstverordnung von Rehabilitationssport. Dies ist zur Zeit der Fall u.a. bei der AOK, der BEK, der TK.
Eine Nachfrage der Versicherten bei ihrer Krankenkasse lohnt sich also.

Wer kann Rehabilitationssport verordnen?

Seit dem 01.04.2007 können Verordnungen von medizinischen Rehabilitationsleistungen nur noch von solchen Ärzten/Innen ausgestellt werden, die eine besondere Qualifikation nachweisen.

Diese Neuregelung führte zu der Verunsicherung, ob nun der Kreis der Ärzte, die Rehabilitationssport verordnen können, ebenfalls eingeschränkt ist.

Beim Rehabilitationssport handelt es sich um eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation, so dass dessen Verordnung nach wie vor von jedem Arzt ausgestellt werden kann. Es bestehen somit keine Einschränkungen.

In diesem Zusammenhang ist auch der Hinweis wichtig, dass die Verordnung von Rehabilitationssport als ärztliche Leistung nicht der Budgetierung unterliegt.

Informationen unter:  www.wir-im-sport.de (Rehabilitation – Gesetze und Verträge)